Impressum / Haftungsausschluss (Disclaimer)
Allgemeine Miet- und Kaufbedingungen

KINOMATIK GbR
Löwentorstrasse 68/6A
70376 Stuttgart
Germany
USt.-Id.: DE 813536994

Geschäftsführer
Frank Wurster / Jürgen Killenberger

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 6 MDSt
Frank Wurster / Jürgen Killenberger

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Info[at]kinomatik.com

Impressum / Haftungsausschluss (Disclaimer)

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Inhaber der Website übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Daten. Haftungsansprüche gegen den Inhaber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen und Daten bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen und Daten verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Inhabers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dies gilt entsprechend für angebotene Downloads und Dateien.
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2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Inhabers liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Inhaber von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.


3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Inhaber ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Inhaber selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Inhaber der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Inhabers nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen, Handelsnamen und Logos der KINOMATIK
sind eingetragene und/oder geschützte Marken, deren Rechte ausschließlich bei der KINOMATIK liegen.


4. Datenschutz


Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Gerichtsstand ist Stuttgart / Deutschland.



Allgemeine Miet- und Kaufbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von KINOMATIK sowohl bei Kauf- als auch bei Mietverträgen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2. Preise und Zahlungen

2.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist, nach den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preislisten von KINOMATIK. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Stuttgart.
Transportkosten (bei Mietverträgen auch Verpackungskosten) sind nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

2.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

2.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Verzug

Bei Zahlungsverzug stellt KINOMATIK, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung. Gegen Nachweis ist KINOMATIK berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

4. Haftung

4.1 Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Fall des zu vertretenden Mangels (§§ 367 + 368 BGB), des Unvermögens, der Unmöglichkeit, des Verzuges, der positiven Vertragsverletzung, des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, der Verletzung von Mangelbeseitigungs- und sonstigen Gewährleistungsverpflichtungen, der unerlaubten Handlungen etc.) haften KINOMATIK und seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine weitergehende Haftung ist nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften ausgeschlossen.

4.2 Die Haftung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist, sowie Ansprüche gemäß §§ 1 + 4 Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regeln nach 4.1. unberührt.

4.3 Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst nicht wirtschaftliche Folgeschäden des Kunden bei Geräteausfall.

5. Abwicklung von Mietverträgen

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, KINOMATIK über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei Transport, Aufstellung, Montage und Bedienung dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände vor Schäden geschützt und nur für den angegebenen Zweck benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden.

5.2 Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Verwendung oder Auslieferung von unserem Lager, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb des Einflussbereiches von KINOMATIK liegen, kann keine Haftung übernommen werden.
Die Mietgebühren werden ausschließlich nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage, Feiertage und angebrochene Tage werden voll berechnet.

5.3 Bei Stornierungen werden ab zwei Tagen vor Auftragstermin 50% des Mietpreises am Auftragstag sowie bei Nichtabholung der volle Mietpreis in Rechnung gestellt, unbeschadet der Rechte des Kunden nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
KINOMATIK ist grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.

5.4 Der Mieter trägt die Transportgefahr.

5.5 Der Mieter hat bei Auftreten eines Mangels diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. § 545 BGB findet Anwendung.

5.6 KINOMATIK übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Geräte für die vom Mieter beabsichtigte Verwendung genügen und die Anlage konzeptionell vollständig ist.
Der Mieter hat KINOMATIK den Schaden an den Geräten zu ersetzen, der - bei vertragsgemäßem Gebrauch wegen unzureichendem Schutz oder fehlerhafter Bedienung entsteht - der im übrigen KINOMATIK durch Verlust oder Beschädigungen der Geräte entsteht.
Der Mieter ist auch für eine störungsfreie Stromversorgung verantwortlich und haftet für verschuldete Geräteschäden durch Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen.

5.7 Die Geräte sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Filmapparaten der Deutschen Film-Versicherungsgemeinschaft versichert. Allerdings ist der Mieter mit bis zu 750,00 Euro an den Kosten eines jeden Schadens beteiligt. Der Geltungsbereich der Versicherung ist Deutschland. Die Versicherungsbedingungen sind auf Wunsch in unserem Büro einzusehen. Die Kosten für die Versicherung werden mit 5% auf den zurzeit gültigen Tagesmietzins weiterberechnet. Sie sind in den Preisen gemäß Ziffer 2 dieser Bedingungen nicht enthalten.
Werden die Apparaturen außerhalb des vorstehend genannten Geltungsbereiches gebracht oder Gefahrerhöhungen (Expeditionen, Einbau in Fahrzeuge, Maschinen, Hubschrauber, ferngesteuerte Modelle, Hochgebirgstouren usw. ) oder unversicherten Gefahren (Beschlagnahme von hoher Hand, Kriegsrisiko usw.) ausgesetzt, so ist eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen. Die Kosten der Zusatzversicherung für derartige Ausdehnungen gehen zu Lasten des Mieters. Diebstahlversicherung siehe Versicherungsbedingungen.
Bei Fahrzeug-, Luft-, Hochgebirgs-, Unterwasser- und Hochseeaufnahmen obliegen dem Mieter, seinen Vertretern sowie allen Personen, die zur Erstellung solcher Aufnahmen die Mietsache verwenden, besondere Sorgfaltspflichten, insbesondere sind die Geräte ausreichend abzusichern. Der Mieter ist verpflichtet, den genannten Personenkreis über die Sorgfaltspflichten in Kenntnis zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen haftet der Mieter für alle Schäden.
Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache haftet der Mieter verschuldensunabhängig mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 20% des Geräteneuwertes für jeden Schaden, im Höchstfall aber mit 10.000,00 Euro pro Schadensfall.
Im übrigen bleiben die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Filmapparaten der Deutschen Film-Versicherungsgemeinschaft unberührt. Im Falle der gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte durch den Mieter ist dieser verpflichtet, die Geräte seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen wir den Mieter jedoch haftbar machen.
Die Versicherung haftet nicht für beschädigte oder verlorene Lampen und Glasfilter.

5.8 Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust über die Kosten für Reparatur und Wiederbeschaffung hinaus Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen.
Die Mietgeräte und das Zubehör sind im Ausgabezustand zurückzubringen.
Instandsetzungsarbeiten (z.B. Reinigung von Geräten, Aufwickeln von Kabeln etc.) werden nach Aufwand dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Rücknahme der Mietgeräte erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

6. Durchführung von Kaufverträgen

6.1 Liefertermine und Fristen bedürfen der Schriftform.

6.2 Zumutbare Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die KINOMATIK die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.) auch wenn sie bei Lieferanten von KINOMATIK eintreten, hat KINOMATIK auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. KINOMATIK verpflichtet sich in diesem Fall zur unverzüglichen Information des Kunden.

6.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von KINOMATIK verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von KINOMATIK unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnungen versichert.

6.4 KINOMATIK bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Kaufgegenstände.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KINOMATIK zur Rücknahme der Kaufgegenstände nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Weitergabe der Kaufgegenstände an Dritte ist KINOMATIK in diesen Fällen berechtigt, Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Gegenstände durch KINOMATIK liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn KINOMATIK dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
KINOMATIK ist auch nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer KINOMATIK unverzüglich zu benachrichtigen.

6.5 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 und 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
KINOMATIK gewährleistet, dass die gelieferten Teile frei von Fabrikationsfehlern sind und die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von KINOMATIK durch Nachbesserung (Reparatur), durch Austausch der betroffenen Teile oder durch Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Aus Anlass des Ersatzes ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von KINOMATIK über.
Dem Käufer bleibt es für den Fall, dass die Mängel nicht beseitigt werden können oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, vorbehalten, anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Eine Haftung für normale Abnutzung sowie für Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen.

7. Sonstige Vorschriften (für Kauf- und Mietverträge)

7.1 Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KINOMATIK abtreten.

7.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KINOMATIK und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Fassung unserer Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor einer fremdsprachigen.

7.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder eine sonstige Vertragsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Erfolg in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

7.4 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart.